ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

LEISTUNGSGEGENSTAND

  1. Nachfolgende Trainingsvereinbarung erhält Geltung für den zwischen den Kunden und dem Personal Trainer (PT) geschlossenen zeitlich begrenzten Dienstvertrag gem. §§ 611ff BGB. Vertragsgegenstand sind die vom Kunden gebuchten Trainings- bzw. Betreuungsdienstleistungen. Personal Training umfasst eine auf die Bedürfnisse und körperlichen Fähigkeiten des Kunden ausgerichtete, individuell gestaltete, sportliche Trainings- und Gesundheitsmaßnahme, die in mehreren vom PT vorbereiteten und persönlich angeleiteten Trainingseinheiten (TE) durchgeführt wird. Personal Training ersetzt keine ärztlichen Maßnahmen, Physiotherapie oder sonstige Arten von Krankengymnastik.
  2. Ist keine andere Vereinbarung getroffen, können die Trainings- und Beratungseinheiten nur durch den Klienten persönlich in Anspruch genommen werden.
  3. Leistungsgegenstand sind Kartenpakete, die vor Antritt der ersten Trainingsstunde entrichtet werden müssen. Die Konditionen können der Preisliste, die auf Nachfrage in der Lounge ausgehändigt wird, entnommen werden und sind Bestandteil des Kaufvertrages.
  4. Alle Kartenpakete haben eine definierte Gültigkeitsdauer und unterliegen Buchungsbedingungen, die in der Preisliste definiert sind.

TRAINING

  1. Die Dauer der Trainingseinheit ergibt sich aus der erworbenen Karte. Art, Umfang, Zeitpunkt und Ort jeder Trainingseinheit werden mit dem Klienten abgesprochen. Mögliche Trainingsinhalte und -ziele werden vorab in einem Beratungsgespräch, das in der ersten gebuchten Personal Training Stunde angesetzt wird, mit dem Kunden abgestimmt.
  2. Der Kunde ist verpflichtet, eintretende Veränderungen seines Gesundheitszustandes sowie jegliche Art auftretender körperlicher Beschwerden, insbesondere während einer TE, dem PT umgehend, persönlich und wahrheitsgemäß mitzuteilen. In gegenseitigem Einvernehmen wird dann über die Fortsetzung der TE entschieden.
  3. Um für alle Kunden einen reibungslosen Ablauf und saubere Umkleiden zu gewährleisten, müssen sich alle Kunden unmittelbar nach dem Training, in die Umkleiden begeben, um diese nach Nutzung zeitnah zu verlassen, jedoch spätestens 20 Minuten nach Beendigung der jeweiligen Trainingseinheit.
  4. Dem Kunden wird bis zu 5 min vor seinem Trainingsbeginn, eine Umkleidekabine zugewiesen.

HAFTUNG

  1. Der PT schließt gegenüber dem Kunden jegliche Haftung für einen Schaden aus, der nicht aus einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung resultiert. Insbesondere haftet der PT nicht für Personen -, Sach- und Vermögensschäden, hervorgerufen durch Unfälle jeglicher Art, die der Kunde infolge eigenständiger, unsachgemäßer, unbeaufsichtigter bzw. nicht angeleiteter Durchführung des Trainings bzw. bei unsachgemäßer, unbeaufsichtigter bzw. nicht angeleiteter Benutzung eines Trainingsgerätes erleidet.
  2. Der Kunde versichert, sporttauglich zu sein. Eine Haftungsausschlusserklärung wird hiermit vom Kunden akzeptiert und gilt als Gegenstand der vertraglichen Vereinbarungen.
  3. Der PT haftet nicht über die Erbringung seiner geschuldeten Leistung hinaus für eine etwaige Nichterreichung der vom Kunden mit Eingehung des Beratungsgespräches verfolgten Ziele.
  4. Nimmt der Kunde die Leistungen von Kooperationspartnern oder anderen vom PT vermittelten Firmen oder Personen in Anspruch, tut er dies auf eigene Verantwortung. Der PT übernimmt keine Gewährleistung für Waren und Leistungen, die der Kunde von diesen erhalten hat.
  5. Der Kunde hat sich eigenverantwortlich gegen Unfälle und Verletzungen, die im Rahmen des Personal Trainings auftreten können zu versichern. Gleiches gilt für den direkten Weg von und zum Trainingsort.
  6. Eine Haftung für den Verlust mitgebrachter Kleidung, Wertgegenstände und Geld wird nicht übernommen.

ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

  1. Ab dem 01.01.2020 gilt die aktuelle Preisliste, die auf Nachfrage in der Lounge ausgehändigt wird. Der PT behält sich eine Änderung der Preisgestaltung vor. Etwaige Änderungen werden dem Kunden zeitnah mitgeteilt.
  2. Die Abrechnung der Leistung vom PT erfolgt im Voraus. Die Bezahlung erfolgt mit EC, bar oder per Überweisung. Ratenzahlungen sind möglich und werden gesondert vereinbart.
  3. Der Kunde erhält vom PT eine Rechnung, in welcher die in Anspruch genannten Leistungen genannt sind. Diese ist ohne Abzüge sofort fällig.

EXTERNE KOSTEN

  1. Entstehen aufgrund der gewünschten Sportarten und/oder Trainingsinhalte des Kunden weitere Kosten, z.B. Eintrittsgelder, Beiträge, Platzmieten etc., so sind diese vom Kunden zu tragen.
  2. Die Kosten für einen Arzt, Physiotherapeuten, Ernährungsberater o.ä., die zur ganzheitlichen Beratung konsultiert werden, übernimmt der Kunde in Höhe der Abrechnungsmodalitäten des jeweiligen Dienstleisters.
  3. Werden anderweitige Trainings- oder Dienstleistungen (Trainingsberatung auf Reisen etc.) in Anspruch genommen, so werden vorab gesonderte Tarife vereinbart.
  4. Kauft der PT im Auftrag des Kunden Produkte (Sportartikel, Nahrungsergänzungen) ein, so bleibt die Ware bis zur vollständigen Bezahlung durch den Auftraggeber Eigentum des PT.

BUCHUNGSBEDINGUNGEN

  1. Die Trainingseinheit beginnt pünktlich zum vereinbarten Zeitpunkt. Etwaige Verspätungen seitens des Kunden werden vollständig von der gebuchten Trainingszeit abgezogen.
  2. Bei Verhinderung hat der Kunde schnellstmöglich, spätestens jedoch 24 Stunden vor Trainingsbeginn, abzusagen. Andernfalls wird das vereinbarte Honorar für die gebuchte Trainingseinheit in voller Höhe berechnet.
  3. Bei einer langfristigen Terminierung die das gebuchte Kartenpaket überschreitet, ist der Kunde verpflichtet, bei vorhersehbarem Ausfall (Urlaub, Krankheit, Geschäftsreise, etc.) dies dem PT mitzuteilen. Andernfalls wird die verbuchte Zeit (höchstens jedoch für 2 Wochen) vom Kartenpaket abgebucht.
  4. Sollte die Durchführung einer Trainingseinheit aufgrund unvorhersehbarer Umstände zu gefährlich bzw. unmöglich sein, findet die Trainingseinheit gegebenenfalls an einem anderen Ort statt oder wird nach Absprache verschoben. Die Entscheidung über die Durchführung wird grundsätzlich einvernehmlich mit dem Kunden getroffen.
  5. In Ausnahmefällen (Krankheit, Urlaubszeit etc.) des Trainers, wird nach vorheriger Absprache mit dem Kunden, versucht einen Alternativtrainer einzusetzen.
  6. Bei einer kurzfristigen Terminabsage durch den PT können keine Ersatzansprüche geltend gemacht werden. Bereits gezahlte Trainingseinheiten werden gutgeschrieben.
  7. Sollte es dem Kunden aufgrund unvorhersehbarer Umstände (Krankheit, Umzug o.ä) nicht mehr möglich sein die erworbene Karte in Anspruch zu nehmen, kann diese mittels eines Gutscheins auf eine dritte Person übertragen werden.Eine Rückerstattung ist ausgeschlossen.

SCHLUSSBESTIMMUNGEN

  1. Der PT ist verpflichtet, jegliche Art von Informationen über seinen Kunden vertraulich zu behandeln. Die personenbezogenen Daten des Kunden werden von dem PT gespeichert und ausschließlich zur Erfüllung des vorgenannten Leistungsgegenstandes verwendet.
  2. Die gespeicherten Daten werden auf Wunsch, gelöscht. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes.
  3. Der Kunde verpflichtet sich, über etwaige Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des Personal Trainers Stillschweigen zu bewahren, auch über die Beendigung der Rahmenvereinbarung hinaus.
  4. Der PT hat über alle im Zusammenhang mit der Erfüllung der Trainings- und Beratungsmaßnahmen bekannt gewordenen Informationen des Klienten Stillschweigen zu bewahren, auch über die Beendigung der Rahmenvereinbarung hinaus.
  5. Der Kunde bestätigt die Kontaktaufnahme via Anruf, SMS, Mail oder Whatsapp. Hierfür müssen die benötigten Daten zur Verfügung gestellt und bei Änderungen sofort mitgeteilt werden. Die Zustimmung zur Nutzung dieser Kommunikationswege wird in einem gesonderten Dokument schriftlich bestätigt (Anlage 2).
  6. Die vorab vereinbarten Termine sind verbindlich, auch bei Nichteingang einer Bestätigungsmail.

EMPFEHLUNGSPROGRAMM

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Bitte beachte, dass für Neukunden ausschließlich die neuen Tarife gelten.
Die Probe-Einheit für Neukunden wird ab 2020 für 48 Euro erhältlich sein (einmalig).

 

SONSTIGE VEREINBARUNGEN

  1. Beide Parteien erkennen Absprachen und Vereinbarungen zur Buchung von Trainingseinheiten als verbindlich an, sofern diese vor Ort, per Telefon oder via E- Mail bestätigt wurden.
  2. Beide Parteien verpflichten sich zu gegenseitiger Loyalität und werden sich keinesfalls negativ über die Person oder Dienstleistung des anderen äußern oder dessen Ruf und Prestige beeinträchtigen.
  3. Änderungen, Ergänzungen und Nebenabsprachen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
  4. Als Gerichtsstand wird Berlin vereinbart.
  5. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.